Teilnahme

Der 19. AOK-Firmenlauf in Rheine ist ein Lauf über zirka 5 km und führt durch die Rheiner Innenstadt und entlang der Ems. (Streckenplan). Die Teilnehmer/innen können die Strecke laufend, walkend oder nordic walkend zurücklegen. Eingeladen sind Läufer/innen und Walker/innen mit mehr oder auch weniger Erfahrungen.

Der Start wird zeitversetzt organisiert und zwar in der Reihenfolge Jogger, Nordic-Walker und Walker.  

Teilnehmer/innen

Teilnahmeberechtigt sind alle Beschäftigten aus Firmen aller Branchen und Verwaltungen in Rheine und Umgebung. Ebenfalls herzlich willkommen sind z.B. Lehrerkollegien oder Laufteams aus Vereinen. Gäste auch aus der Umgebung sind herzlich willkommen. Herzlich willkommen sind auch Schülerinnen und Schüler, die sich zu einem Team zusammenfinden. Minderjährige laufen in Begleitung Erwachsener. Freuen würden wir uns über viele Teams, die vom „frischen Auszubildenden“ bis zum „Fast-Ruheständler“ Generationen miteinander verbinden.

Team-Captain

Jedes Unternehmen, jedes Team,  stellt einen Team-Captain, der für die Koordination der Veranstaltungsmodalitäten zuständig und verantwortlich ist. Der/die Team-Captain kann beliebig viele Mitarbeiter/innen eines Unternehmens, eines Vereins, einer Verwaltung oder Schülerinnen und Schüler für den 19. AOK-Firmenlauf anmelden unter www.aok-firmenlauf-rheine.de . Ein Team muss aus mindestens zwei Läufer/innen bestehen. 

Der/die Teamcaptain erhält vor dem Start am Anmeldezelt des Veranstalters ETuS Rheine die Startnummern für sein Team.

Anmeldungen

Die verbindliche Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeformular.

Meldeschluss ist der 16. Juni 2026.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer/in 8,00 Euro. Schülerinnen und Schüler zahlen 5,00 Euro. Der ETuS Rheine erstellt eine Rechnung entsprechend der nach Anmeldeschluss gemeldeten Teilnehmerzahl.

Es besteht kein Anspruch auf Erstattung von eingezahlten Gebühren, wenn angemeldete Teilnehmer/innen – aus welchen Gründen auch immer – nicht am Firmenlauf teilnehmen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei unvorhergesehenen Gründen den Firmenlauf zu unterbrechen oder abzubrechen. Bei Absage der Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen besteht keine Schadenersatzverpflichtung (z.B. Rückerstattung Startgeld) des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

Haftungsausschluss

Sollte die Absage oder Änderung der Veranstaltung erforderlich sein (etwa Naturkatastrophen, höhere Gewalt, Bombenfunde oder Terrorwarnung) besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, insbesondere kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgelder.

Der Veranstalter haftet nicht für fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz – nicht für nicht vorhersehbare Folgeschäden.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außenstehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.

Firmenauftritt

Firmenlauf bedeutet, dass sich viele Läuferinnen und Läufer aus einer Firma, einer Verwaltung, Verein oder z.B. auch Schule gemeinsam anmelden. Sie müssen aber nicht gemeinsam im Pulk die Strecke bewältigen, was wegen der unterschiedlichen Sportarten Laufen, Walken bzw. Nordic Walken auch nicht möglich ist. Allerdings bietet eine einheitliche Mannschaftskleidung (z. B. T-Shirt mit Firmenlogo oder Verkleidung) die Chance auf den Kreativpreis.

Auszeichnungen

Für das kreativste Outfit gibt es einen zusätzlichen Sonderpreis.

Haftung

  • Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
  • Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmer/innen, dass sie ausreichend trainiert haben und körperlich gesund sind.
  • Die Teilnahme am 19. AOK-Firmenlauf erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Veranstalter und Ausrichter übernehmen keinerlei Haftung für Schadensfälle jeglicher Art.